Futtermittelzulassung

maincarp-baits ist lizenzierter und zugelassender Futtermittelhersteller durch die Regierung von Oberbayern.
Die Regierung von Oberbayern ist gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 1 GDVG zuständig zum Erlass dieser Zulassung.
Die Zulassung besteht für folgende Verordnungen: EG-VO 1292/2005 Zulassung für die Herstellung von Futtermitteln mit Fischmehl Des Weiteren wurde zum Antrag vom 08.09.2008 die Zulassung nach Art. 1 der VO 1292/2005 für die Herstellung von Futtermitteln mit Di-/Tricalciumphosphat, Blutprodukten und Blutmehlen erteilt.

Der Betrieb maincarp-baits Heiko Zillig, Laurenzistr. 7, 96250 Ebensfeld-Oberbrunn, ist zudem als Futtermittelhersteller registriert. Es werden keine Futtermittel für Wiederkäuer oder Nutztiere hergestellt. Die hergestellten Produkte sowie die Einzel- und Mischfuttermehle dienen ausschließlich zum anlocken von Fischen.

Betriebsstätte:
maincarp-baits
Heiko Zillig
Laurenzistr. 7
96250 Ebensfeld – Oberbrunn

Zulassung und Registrierung :
Betriebsnummer: 09478120-0714933 bei Regierung von Oberbayern/Futtermittelbehörde 

Fischmehle dürfen nicht an Wiederkäuer verfüttert werden! Alle unsere hier angeboteten Produkte sind sind zum menschlichen Verzehr!